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Unfallversicherung

Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von aussen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger, die Arbeitskraft ist unser wichtigste Kapital. Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde Einkommenseinbusse zur Folge haben, die für den Betroffenen und seine Familie die Existenz in Frage stellen können.

Die Unfallgefahr besteht nahezu überall und es kann jeden treffen, bei der Arbeit, im Strassenverkehr, im Urlaub, beim Sport oder auch zu Hause.

Jährlich erleiden ca. 6 Mio. Bundesbürger kleinere und grössere Unfälle.

Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und, soweit nichts anderes vereinbart, rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.

Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.

Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.

Keine Unfälle sind z. B.:

  • Erfrierungen (weil sie nicht plötzlich eintreten)
  • Vergiftungen (weil sie nicht von aussen auf den Körper einwirken)
  • Schreck wovon Sie einen Gesundheitsschäden davontragen (weil es kein auf den Körper einwirkendes Ereignis ist)
  • Selbstverstümmelung (da sie nicht unfreiwillig erfolgt)
  • Bandscheibenvorfälle
  • Bauch- und Unterleibsbrüche
  • Infektionen aller Art.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. So gilt es als Unfall, wenn Sie durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmassen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenken oder dadurch Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder gezerrt oder zerrissen werden.

folgende Leistungen können über eine Unfallversicherung absichert werden:

  • Invaliditätsleistung

Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität. Von der Schwere des bleibenden körperlichen Schadens hängt es ab, wie viel Geld es von dem Unfallversicherer gibt. Der Invaliditätsgrad wird nach einer so genannten Gliedertaxe bemessen.

  • Todesfallleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.

  • Krankenhaustagegeld

Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt

  • Genesungsgeld

Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistens auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus. Das Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.

  • Krankentagegeld

Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krankgeschrieben, so wird für diese Dauer längstens allerdings für ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.

  • kosmetische Operationen

Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschliesst, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.

  • Übergangsleistung

Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.

  • Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen

Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung, mehreren Knochenbrüchen etc.

  • Unfallrente

Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.

wichtig:

Holen Sie vor Abschluss einer Unfallversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil erheblich sind.

Schliessen Sie bitte nur Jahresverträge ab damit Sie die Möglichkeit haben jährlich Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen um eventuell zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können.

Es gibt bei den Versicherungen sehr grosse Unterschiede, sei es zum einen vom Beitrag zum anderen von den beinhalteten Leistungen.

Es wird grundsätzlich in drei Varianten der Unfalltarife unterschieden

  • lineare Tarife
  • Mehrleistungstarife
  • Progressionstarife

Beachten sollten Sie bei der Wahl Ihrer Unfallversicherung so genannte Progressionen, Mehrleistungen die proportional nach Höhe Ihres Invaliditätsgrades angepasst werden. Eine hohe Progression 500% oder sogar 1000% bedeutet nicht, dass Sie auch bei einem geringen Invaliditätsgrad mehr erhalten, dafür ist die eigentliche Grundsumme ausschlaggebend. Diese hohen Progressionen sind nur bei einer eventuellen Vollinvalidität (also 100 % Invalide) interessant.

Im Fall eines Unfallschadens:

Bei jedem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen und die Versicherung ist schnellstmöglich zu unterrichten. Bei einem Unfalltod binnen 48 Stunden. Die Unfallanzeige ist wahrheitsgemäss zu beantworten und angeforderte Auskünfte sind unverzüglich zu erteilen.

Der Versicherte ist auch verpflichtet, sich von einem von der Versicherungsgesellschaft bestimmten Arzt untersuchen zu lassen.

 

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