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Bemessungsgrössen, - grenzen in der Sozialversicherung, Jahresendgeldgrenzen
Jedes Jahr ändern sich die Grössen in der Sozialversicherung, an denen Bemessen wird wie viel Beitrag abgeführt werden muss.
Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für alle Pflichtversicherten in der Sozialversicherung.
Der Personenkreis, der über diesen Bemessungsgrenzen liegt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht, z. B. in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und in eine, meist viel günstigeren private Krankenversicherung, wechseln.
Bemessungsgrenze 2002
Bemessungsgrenze 2003
Bemessungsgrenze 2004
Bemessungsgrenze 2005
Bemessungsgrenze 2006
Bemessungsgrenze 2007
Bemessungsgrenze 2008
Bemessungsgrenze 2009
Bemessungsgrenze 2010
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