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Bemessungsgrössen, - grenzen in der Sozialversicherung, Jahresendgeldgrenzen

Jedes Jahr ändern sich die Grössen in der Sozialversicherung, an denen Bemessen wird wie viel Beitrag abgeführt werden muss.

Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für alle Pflichtversicherten in der Sozialversicherung.

Der Personenkreis, der über diesen Bemessungsgrenzen liegt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht, z. B. in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und in eine, meist viel günstigeren private Krankenversicherung, wechseln.

Bemessungsgrenze 2002

Bemessungsgrenze 2003

Bemessungsgrenze 2004

Bemessungsgrenze 2005

Bemessungsgrenze 2006

Bemessungsgrenze 2007

Bemessungsgrenze 2008

Bemessungsgrenze 2009

Bemessungsgrenze 2010

Bemessungsgrenze 2011

 

 

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