Basis Rente auch Rürup - Rente genannt
Der Staat fördert von 2005 an eine neue Form privater Altersvorsorge, die Rürup-Rente. Sparer können 60 Prozent der Beiträge dafür ab dem Jahr 2005 als Sonderausgaben geltend machen, Alleinstehende jedoch höchstens 12 000 Euro und Ehepaare 24 000 Euro.
Bis zum Jahr 2025 steigt der anerkannte Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozentpunkte bis auf 100 Prozent, höchstens jedoch auf 20 000 Euro bei Alleinstehenden und auf 40 000 Euro bei Ehepaaren.
Für Selbstständige ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für die Rente zu sparen.
Die Rürup-Rente (Basis Rente) ist vor allem für Selbstständige gedacht, die ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten. Daher ist sie in ihrem Konzept der gesetzlichen Rente nahe verwandt.
Die Basisrente darf nicht auf eimal, also in einer Summe, ausgezahlt werden, sondern ausschliesslich als monatliche Raten - frühestens ab dem 60. Lebensjahr.
Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte gesparte Summe verloren.
Sie wird nur an den Versicherten selbst ausgezahlt. Wird eine Hinterbliebenenversorgung mit abgeschlossen, gilt diese nur für den Ehepartner der versicherten Person. Auch eine BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) kann gegen Mehrkosten eingeschlossen werden. Die Rürup Rente darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden.
Die späteren Rentenzahlungen aus einer solchen Versicherung sind zu besteuern wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Vor- und Nachteile:
Flexibilität:
- +/- Trennung von Versicherung und Geldanlage je nach Produkt möglich
- - keine Kapitalauszahlung
- - keine Beleihung möglich
- - nicht auf Dritte übertragbar
- - Veräusserung nicht möglich
- - Beitragsfreistellung bei finanziellen Engpass ist nur eingeschränkt möglich
- - keine Vorabauszahlung vor dem Rentenbeginn z. B. 60. Lebensjahr
- - Auszahlung nur als Rente
- - nicht kündbar
Erbe und Hinterbliebenenabsicherung:
- - zur sofortigen Hinterbliebenenabsicherung ungeeignet
- - Absicherung der Hinterbliebenen während der Rentenbezugszeit nur mittels Hinterbliebenenrente gegen Zusatzkosten möglich
- - keine Vererbung des Restkapitals möglich
- - bereits angespartes Kapital ist nicht vollständig vererbbar, weder im Spar- noch im Rentenbezugszeitraum
Steuerliche und staatliche Förderung:
- + Eintragung als Freibetrag möglich
- + ALG II und Insolvenz gesichert
- - bei Selbständigen nicht Insolvenz gesichert
- - Rente ist voll zu versteuern
- - Beiträge sind zunächst voll zu bezahlen, die steuerliche Geltendmachung erst mit der Jahressteuererklärung
- - steuerliche Förderung ist abhängig vom Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
Angebotsanfrage
|